Genuss ohne Reue
Mit Genussrechten können
Sie Dritte an Ihrem Unternehmen beteiligen ohne die üblichen
Nachteile (Mitspracherechte) in Kauf nehmen zu müssen.
Eigenkapital ohne Stimmrechte. Ein
Genussrecht verbrieft Rechte auf feste Zinszahlungen oder Beteiligung
am Gewinn ("Genießen des Gewinnes") oder eine
Kombination aus beiden. Sie bedingen jedoch keinerlei Stimm- oder
Gesellschafterrechte. Ein Genussrechtsinhaber nimmt auch nicht
an dem Wertzuwachs des Unternehmens teil, wie es beispielsweise
eine Aktie tut. Er tritt mit seinen Ansprüchen auf
Rückzahlung hinter die Ansprüche anderer Gläubiger
zurück (Nachrang) und nimmt ggf. an einem Verlust teil.
Bei einer richtigen
Ausgestaltung der Genussrechtsbedingungen übernimmt das Genussrechtskapital
die gleiche Haftungsfunktion wie das Gesellschaftskapital. Es
wirkt dann Eigenkapital erhöhend und verbessert die Eigenmittelquote
Ihres Unternehmens und damit Ihr Rating.
Ausschüttungen als Kapitalkosten.
Die Ausschüttungen an die Genussrechtsinhaber
gelten steuerrechtlich als Kapitalkosten und wirken Gewinn mindernd.
Sie werden also nicht aus dem versteuerten Gewinn bezahlt.
Flexible
Ausgestaltung. Genussrechte unterliegen kaum gesetzlichen
Vorgaben oder Beschränkungen und können daher sehr flexibel
ausgestaltet werden. Daher können sie individuell und maßgeschneidert
den Bedürfnissen des Unternehmens und/oder der Gesellschafter
angepasst werden. Der administrative Aufwand ist gering; es sind
keine umfangreichen und aufwändigen Genehmigungsprozeduren
zu absolvieren. Sie sind daher kostengünstig.
Mitarbeiterbeteiligung.
Genussrechte eignen sich
hervorragend als Instrument zur Mitarbeiterbeteiligung. Durch
die Partizipation am Unternehmensgewinn steigen Engagement, Motivation
und Identifikation mit dem Unternehmen. Qualifizierte und wichtige
Mitarbeiter können enger an das Unternehmen gebunden werden.
Lassen Sie auch Dritte genießen.
Natürlich können Sie auch andere dem Unternehmen nahestehende
Personen (Kunden, Lieferanten) via Genussrechte beteiligen. Oder
auch ganz und gar Fremde überzeugen, Ihnen Eigenkapital in
Form von Genussrechten zur Verfügung zu stellen. Aber bitte
denken Sie daran: je unbekannter Ihr Unternehmen bei potenziellen
Anlegern ist, desto schwieriger - oder teurer - wird es, diese
von einer Beteiligung an Ihrem Unternehmen zu überzeugen.