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Genuss ohne Reue

Mit Genussrechten können Sie Dritte an Ihrem Unternehmen beteiligen ohne die üblichen Nachteile (Mitspracherechte) in Kauf nehmen zu müssen.

Eigenkapital ohne Stimmrechte. Ein Genussrecht verbrieft Rechte auf feste Zinszahlungen oder Beteiligung am Gewinn ("Genießen des Gewinnes") oder eine Kombination aus beiden. Sie bedingen jedoch keinerlei Stimm- oder Gesellschafterrechte. Ein Genussrechtsinhaber nimmt auch nicht an dem Wertzuwachs des Unternehmens teil, wie es beispielsweise eine Aktie tut. Er tritt  mit seinen Ansprüchen auf Rückzahlung hinter die Ansprüche anderer Gläubiger zurück (Nachrang) und nimmt ggf. an einem Verlust teil.

Bei einer richtigen Ausgestaltung der Genussrechtsbedingungen übernimmt das Genussrechtskapital die gleiche Haftungsfunktion wie das Gesellschaftskapital. Es wirkt dann Eigenkapital erhöhend und verbessert die Eigenmittelquote Ihres Unternehmens und damit Ihr Rating.

Ausschüttungen als Kapitalkosten. Die Ausschüttungen an die Genussrechtsinhaber gelten steuerrechtlich als Kapitalkosten und wirken Gewinn mindernd. Sie werden also nicht aus dem versteuerten Gewinn bezahlt.

Flexible Ausgestaltung. Genussrechte unterliegen kaum gesetzlichen Vorgaben oder Beschränkungen und können daher sehr flexibel ausgestaltet werden. Daher können sie individuell und maßgeschneidert den Bedürfnissen des Unternehmens und/oder der Gesellschafter angepasst werden. Der administrative Aufwand ist gering; es sind keine umfangreichen und aufwändigen Genehmigungsprozeduren zu absolvieren. Sie sind daher kostengünstig.

Mitarbeiterbeteiligung. Genussrechte eignen sich hervorragend als Instrument zur Mitarbeiterbeteiligung. Durch die Partizipation am Unternehmensgewinn steigen Engagement, Motivation und Identifikation mit dem Unternehmen. Qualifizierte und wichtige Mitarbeiter können enger an das Unternehmen gebunden werden.

Lassen Sie auch Dritte genießen. Natürlich können Sie auch andere dem Unternehmen nahestehende Personen (Kunden, Lieferanten) via Genussrechte beteiligen. Oder auch ganz und gar Fremde überzeugen, Ihnen Eigenkapital in Form von Genussrechten zur Verfügung zu stellen. Aber bitte denken Sie daran: je unbekannter Ihr Unternehmen bei potenziellen Anlegern ist, desto schwieriger - oder teurer - wird es, diese von einer Beteiligung an Ihrem Unternehmen zu überzeugen.


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